ATA CARNET

Kurze Beschreibung:

„ATA“ setzt sich aus den Initialen des französischen „Admission Temporaire“ und des englischen „Temporary & Admission“ zusammen, was wörtlich „vorübergehende Erlaubnis“ bedeutet und im ATA-Dokumentenbuchsystem als „vorübergehende zollfreie Einfuhr“ interpretiert wird.


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„ATA“ setzt sich aus den Initialen des französischen „Admission Temporaire“ und des englischen „Temporary & Admission“ zusammen, was wörtlich „vorübergehende Genehmigung“ bedeutet und im ATA-Dokumentenbuchsystem als „vorübergehende zollfreie Einfuhr“ interpretiert wird.
Im Jahr 1961 verabschiedete die Weltzollorganisation das Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren und im Jahr 1990 das Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Waren, wodurch das Carnet-ATA-System eingeführt und perfektioniert wurde.Nach der Einführung des Systems im Jahr 1963 haben 62 Länder und Regionen das ATA-Carnet-System eingeführt und 75 Länder und Regionen haben das ATA-Carnet akzeptiert, das zum wichtigsten Zolldokument für die vorübergehende Verwendung importierter Waren geworden ist.
Im Jahr 1993 trat China dem ATA-Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Waren, dem Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Waren und dem Übereinkommen über Ausstellungen und Handelsmessen bei.Seit Januar 1998 hat China mit der Einführung des Carnet-ATA-Systems begonnen.
Der vom Staatsrat genehmigte und von der Allgemeinen Zollverwaltung autorisierte China Council for the Promotion of International Trade/China International Chamber of Commerce ist die Ausstellungs- und Garantiehandelskammer für ATA-Carnets in China und ist für die Ausstellung und Garantie verantwortlich von ATA-Carnets in China.

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ATA anwendbarer und nicht anwendbarer Geltungsbereich

Bei den Waren, für die das ATA-Dokumentenbuchsystem gilt, handelt es sich um „vorübergehend eingeführte Waren“ und nicht um Handelswaren.Waren mit Handelscharakter, sei es Import und Export, Verarbeitung mit gelieferten Materialien, drei Zuschläge oder Tauschhandel, fallen nicht unter das Carnet ATA.
Je nach Einfuhrzweck sind folgende Waren für das Carnet ATA anwendbar:

26.06.2024 135048

Zu den Waren, für die das Carnet ATA nicht gilt, gehören im Allgemeinen:

26.06.2024 135137

ATA-Verarbeitungsablauf

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Grundkenntnisse des ATA-Carnets

1. Wie setzt sich das Carnet ATA zusammen?

Ein ATA-Dokumentenbuch muss ein Cover, ein Backcover, einen Stub und einen Beleg enthalten, zwischen denen die Zollabfertigungsdokumente je nach Verwendungszweck in verschiedenen Farben gedruckt werden.
Chinas aktuelles ATA-Carnet wird nach dem neuen ATA-Carnet-Format gedruckt, das am 18. Dezember 2002 in Kraft trat, und das Logo und das Cover des chinesischen ATA-Carnets wurden gestaltet.

2. Gibt es ein Ablaufdatum für das Carnet ATA?
Ja.Gemäß dem Zollübereinkommen über ATA-Dokumentenbücher bei der vorübergehenden Wareneinfuhr beträgt die Gültigkeitsdauer von ATA-Dokumentenbüchern bis zu einem Jahr.Diese Frist kann nicht verlängert werden. Wenn die Aufgabe jedoch nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erledigt werden kann, können Sie das Dokumentenbuch erneuern.
Am 13. März 2020 veröffentlichte die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung über die Verlängerung der Frist für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von von der Epidemie betroffenen Waren (Bekanntmachung Nr. 40 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2020), um Unternehmen zu unterstützen und zu helfen Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie und Verlängerung der Frist für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Waren, die von der Epidemie betroffen sind.
Für die vorübergehend ein- und ausgehenden Waren, die dreimal verschoben wurden und aufgrund der epidemischen Lage nicht termingerecht zurück ins und aus dem Land transportiert werden können, kann der zuständige Zoll auf dieser Grundlage die Verlängerungsverfahren für höchstens sechs Monate abwickeln der Verlängerungsmaterialien des Versenders und des Versenders der vorübergehend ein- und ausgehenden Waren und der Inhaber von ATA-Dokumenten.

3. Können die mit dem Carnet ATA vorübergehend eingeführten Waren zum Kauf behalten werden? Ja.Gemäß den Zollbestimmungen handelt es sich bei vorübergehend mit dem Carnet ATA eingeführten Waren um Waren, die unter zollamtlicher Überwachung stehen.Ohne die Genehmigung des Zolls darf der Inhaber die Waren unter dem Carnet ATA in China nicht ohne Genehmigung verkaufen, übertragen oder für andere Zwecke verwenden.Waren, die mit Zustimmung des Zolls verkauft, übertragen oder für andere Zwecke verwendet werden, müssen im Voraus die Zollformalitäten gemäß den einschlägigen Vorschriften durchlaufen.

Vorschriften.

4. Kann ich das ATA Documentary Book beantragen, wenn ich in ein beliebiges Land reise?
Nicht nurwelche Länder/Regionen das sindMitglieder vonDas Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Waren und das Istanbuler Übereinkommen akzeptieren das Carnet ATA.

5. Stimmt die Gültigkeitsdauer des Carnet ATA mit der Gültigkeitsdauer von Waren überein, die mit dem Carnet ATA in das Land ein- und ausreisen?
No
.Die Gültigkeitsdauer des ATA-Carnets wird von der Visa-Agentur bei der Ausstellung des Carnets festgelegt, während das Wiedereinfuhr- und Wiederausfuhrdatum von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes und des Einfuhrlandes bei der Abwicklung der vorübergehenden Aus- und Einfuhr festgelegt wird Verfahren bzw.Die drei Fristen sind nicht unbedingt identisch und dürfen nicht verletzt werden.

Länder, die ATA-Carnets ausstellen und verwenden können

Asien
China, Hongkong, China, Macau, China, Korea, Indien, Kasachstan, Japan, Libanon, Vereinigte Arabische Emirate, Türkei, Vietnam, Thailand, Sri Lanka, Singapur, Pakistan, Mongolei, Malaysia, Israel, Iran, Indonesien, Zypern, Bahrain .

Europa

Großbritannien, Rumänien, Ukraine, Schweiz, Schweden, Spanien, Slowenien, Slowakei, Serbien, Russland, Polen, Norwegen, Niederlande, Montenegro, Moldawien, Malta, Mazedonien, Litauen, Lettland, Italien, Irland, Island, Ungarn, Griechenland, Gibraltar, Deutschland, Frankreich, Finnland, Estland, Dänemark, Tschechische Republik.
Amerika:USA, Kanada, Mexiko und Chile.

Afrika

Senegal, Marokko, Tunesien, Südafrika, Mauritius, Madagaskar, Algerien, Côte d'Ivoire.
Ozeanien:Australien, Neuseeland


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